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Wir haben Erfahrung in der Reparatur von Hochdruck-Homogenisatoren und Hygieneventilen.

ATEX Flow Service

Service-Garantie

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1. ATEX Flow Service, im Folgenden als Garant bezeichnet, bietet dem KUNDEN eine gute Qualität und einen ordnungsgemäßen Betrieb des von der Garantie abgedeckten Geräts (oder seiner Komponenten) in Übereinstimmung mit den für Geräte dieses Typs vorgesehenen Normen, vorausgesetzt, dass es unter normalen Betriebsbedingungen, die in der dem Gerät beigefügten Bedienungsanleitung beschrieben sind, bestimmungsgemäß verwendet wird.

 

2. Die Gewährleistungsfrist für durchgeführte Reparaturen und ausgetauschte Teile beträgt 8 Monate, sofern im Servicebericht nichts anderes angegeben ist.

 

3. Im Rahmen der Garantie sorgt der Garantiegeber für die kostenlose Beseitigung von physischen Mängeln des Geräts, die während des unter Punkt 2 genannten Zeitraums aufgedeckt werden, indem er es kostenlos repariert oder durch ein defektfreies ersetzt.

 

 a. Wenn die Ursachen durch Material- oder Verarbeitungsfehler dokumentiert sind.

b. Wenn alle vorangegangenen Reparaturen, insbesondere im Rahmen der Garantie, durch den Service des Garantiegebers durchgeführt wurden

c. Wenn die Verwendung des Produkts in Übereinstimmung mit den in der Bedienungsanleitung angegebenen Bedingungen und in Übereinstimmung mit dem Verwendungszweck des Produkts erfolgte (Auswahl für die Installation und das Medium).

d. Wenn die Elektro- und Sanitäranschlüsse von einer Person mit entsprechender Qualifikation ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

 

4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verbrauchsmaterialien und Teile des Geräts, die sich im Laufe des normalen Betriebs abnutzen (z. B. Dichtungen, Dichtungen, Zimeringe, Lager, Kupplungen, Öle und Fette).

 

5. Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist die Vorlage des bisherigen Serviceberichts und die Zahlung des Honorars für die vorangegangene Wartungsleistung.

 

6. Die Garantiereparatur erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Folgendes zurückzuführen sind:

 

a. Unsachgemäß oder unvereinbar mit den Gebrauchs-, Lager- oder Wartungsanweisungen des Geräts.

b. Mechanische Beschädigungen, es sei denn, sie wurden durch Ursachen verursacht, die dem Gerät innewohnen.

c. Verwenden Sie das Gerät für einen anderen als den vorgesehenen Zweck.

d. Unsachgemäßer Transport oder sonstige Handhabung des Geräts.

e. Bedienung des Gerätes durch eine inkompetente und nicht autorisierte Person

f. Betrieb und normaler Verschleiß des Geräts. 

➤ g. Nichteinhaltung von Empfehlungen, die bei früheren Dienstleistungen abgegeben wurden.

 

7. Der Kunde verliert alle Rechte aus der Garantie, wenn sich herausstellt, dass

 

a. Unsachgemäß oder inkonsistent mit der Installationsanleitung (Montageanleitung)

b. Unbefugte Reparaturen, bauliche Veränderungen, Montage oder sonstige Änderungen am Gerät, die von Unbefugten ohne schriftliche Zustimmung und Wissen des Garantiegebers vorgenommen werden.

c. Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der mitwirkenden Anlage ohne schriftliche Zustimmung und Wissen des Garantiegebers.

d. Willkürliche Änderungen der physikalischen Parameter und der chemischen Zusammensetzung des Fördermediums ohne schriftliche Zustimmung und Wissen des Garantiegebers.

e. Versäumnis, den Garantiegeber innerhalb von 3 Werktagen über die festgestellten Mängel zu benachrichtigen 

f. Wenn der Benutzer nicht in der Lage ist, die Ursachen des Gerätedefekts zu ermitteln.

 

8. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum der Offenlegung des Mangels, den Dienst des Garantiegebers über die Offenlegung des Mangels zu informieren. Eine schriftliche Meldung (per E-Mail oder Fax) sollte die Daten des Gerätes (Typ, Seriennummer, Beschreibung des Defekts) und die Kontaktdaten des Kunden (Telefonnummer, E-Mail oder Fax) enthalten. Eine schriftliche Mitteilung des Kunden ist erforderlich. Der Kunde erkennt an, dass aufgrund der Besonderheit des Geräts eine unverzügliche Benachrichtigung des Garantiegebers über den Defekt wichtig ist und die Nichtbeachtung zu einer Vergrößerung des Schadens oder sogar zur vollständigen Immobilisierung des Geräts führen kann. Ein weiterer Betrieb des beschädigten Gerätes darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Garantiegebers erfolgen.

 

9. Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen über den Betrieb des Geräts zur Verfügung zu stellen, die darauf abzielen, die Ursache des Defekts aufzudecken.

 

10. Die erste Antwort des Dienstes (telefonisch oder per E-Mail) erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Information über den Defekt durch den Kunden. Der Garantiegeber verpflichtet sich, dem Käufer innerhalb von 14 Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Mitteilung über die Annahme oder Nichtanerkennung der Garantie zu antworten. Der Garantiegeber verpflichtet sich, den Mangel unverzüglich nach einer Entscheidung über die Anerkennung der Garantie zu beseitigen. Die Reparaturzeit kann um den Zeitraum verlängert werden, der erforderlich ist, um die erforderlichen Ersatzteile mitzubringen.

 

11. Die Garantiereparatur umfasst nicht die in der Bedienungsanleitung vorgesehenen Tätigkeiten, zu deren Durchführung der Benutzer auf eigene Faust und auf eigene Kosten verpflichtet ist. Der Bürge kann die oben genannten Tätigkeiten auf Verlangen des Käufers gegen Entgelt durchführen.

 

12. Strukturteile und Knoten, die trotz der Empfehlungen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden nicht ausgetauscht wurden, unterliegen nicht der Gewährleistung.

 

13. Im Falle der Garantieleistung entscheidet der Garantiegeber über den Umfang der Garantiereparatur, die Notwendigkeit, Teile auszutauschen.

 

14. Der Versand der Ware zur Garantiereparatur erfolgt auf Kosten des Garantiegebers, sofern die Art des Transports im Voraus vereinbart wurde.

 

15. Die Garantiezeit verlängert sich um die Dauer der Garantiereparatur. Artikel 581 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches findet keine Anwendung.

 

16. Die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Haftung für physische Mängel des Geräts richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen des Serviceberichts, der Teil des zwischen dem Garantiegeber und dem Kunden geschlossenen Servicevertrags ist. Eine Haftung aus der Gewährleistung ist ausgeschlossen. Hilfsweise gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über Garantien.

 

17. Die Garantiereparatur kann nach dem Versand des Geräts an den Garantiegeber (die Adresse des eingetragenen Sitzes des Garantiegebers wird dem Käufer bei der ersten Reaktion des Garantiedienstes mitgeteilt oder ist auf der Website des www.atexflow.pl zu finden) oder am Einsatzort der Pumpe erfolgen, sofern sich das Gerät auf dem Gelände von Polen befindet.

 

18. Für Verzögerungen bei der rechtzeitigen Beseitigung von Mängeln aus der Gewährleistung hat der Kunde das Recht, vom Garantiegeber die Zahlung von Vertragsstrafen in Höhe von 1 % brutto der Kosten der bisherigen Leistung für jeden Kalendertag des Verzuges, gerechnet ab dem Tag nach Ablauf der Frist, zu verlangen. Die Vertragsstrafen dürfen den Bruttowert der vorherigen Leistung nicht übersteigen.

 

19. Im Falle einer Reparatur des Geräts am Ort seiner Verwendung ist der Kunde verpflichtet, den Servicezugang zum Gerät, die entsprechenden technischen Einrichtungen und Bedingungen in Übereinstimmung mit Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten.

 

20. Stellt der Garantiegeber aufgrund des Ergebnisses der Prüfung fest, dass der Mangel nicht von der Gewährleistung umfasst ist, so gehen die Kosten der Prüfung und alle damit verbundenen zusätzlichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

 

21. Die Parteien können vereinbaren, dass der Austausch bestimmter Elemente oder Komponenten vom Kunden selbst durchgeführt wird, ohne dass die Gewährleistungsrechte verloren gehen. Eine solche Vereinbarung muss von den Parteien schriftlich getroffen werden. 

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